Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 172

1859 - Lübeck : Rohden
172 Xiii. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. Heiligthümer und Priester hatte. Jede Tribus war in zehn Curien, das ganze Volk also in dreißig Curien getheilt, die dann wieder in verschiedene Unterabtheilungen bis hinab zu der einzelnen Gens zer- siel. Gens aber hieß der Familienverband, die Geschlechtsverwandt- schaft, die durch den Allen gemeinsamen Namen erkennbar war, und jede Gens hatte wieder ihre besonderen Familienopser, Familiengötter, Fa- miliengebräuche, namentlich auch ihre besonderen Clienten. Das waren, wie schon erwähnt wurde, abhängige Leute, welche durch religiöse Verpflichtungen dem Haupte der Familie zu bestimmten Dienstleistun- gen verbunden waren, und dafür den Schutz und die Vertretung, Berathung und Aushülfe des Familienhauptes als ihres Patrons ge- nossen. So sorgfältig wurde jeder einzelnen Genossenschaft innerhalb der römischen Gemeinde ihr Bezirk abgegrenzt, auf welchem sie sich als auf ihrem eignen Gebiet frei und unbehindert bewegen konnte. Dagegen war auch ebenso sorgsam vorgesehen, daß keine dieser bis auf einen gewissen Grad selbständigen Gemeinschaften die übrigen, oder auch nur die nächst benachbarten hindern oder gar verletzen, sondern alle in freier und kräftiger Weise zur gegenseitigen Förderung und zum Wohl des Ganzen Zusammenwirken möchten. Die Entstehungsgeschichte Rom's ist ebenso wie die jeder andern Stadt oder Nation in Sagen gehüllt. Das Jahr 753 wird als das Jahr der Erbauung Rom's angenommen, also die Zeit, wo die Assyrer anfingen, das Reich Israel zu bedrängen. Romulus, später als Gott verehrt und Quirinus genannt, wird als Gründer und Erbauer der Stadt gepriesen, aber zugleich als Mörder seines Bruders Remus mit dem Kainszeichen gebrandmarkt, ein Zeichen, welches das ganze rö- mische Volk, das sich selbst ein Räubervolk zu nennen liebt, nie wieder von seiner Stirn hat wischen wollen oder können. Als eine Räuber- schaar erscheint die erste latinische Colonie, welche sich mit Romulus, der aus Alba Longa stammte, an den Ufern der Tiber auf dem pala- tinischen Hügel anstedelte. Durch Raub wurden die Weiber und Töchter der Sabiner gewonnen, und der Sabinerkönig aus Cures be- wogen, sich mit seiner sabinischen Gemeinde auf dem capitolinischen und quirinalischen Hügel niederzulassen. Nach der Ermordung dieses Kö- nigs Titus Tatius ward Romulus von den Latinern und Sabinern und den inzwischen noch hinzugetretenen Etruskereolonieen auf dem cö- lischen Hügel als gemeinschaftlicher König anerkannt. Eine Anzahl von 100 Familienhäuptern aus jeder Tribus stand als Senat ihm zur Seite und hinderte ihn an jedem Mißbrauch seiner Königsgewalt zu despotischer Willkür. Als aber Romulus gleichwohl seinen Eigen- willen geltend machen wollte, da wußte der Senat ihn schnell zu besei- tigen und ließ ihn unter einem ehrenvollen Vorgeben plötzlich ver- schwinden. So war der Anfang Rom's nach der eignen Sagenge- schichte der Römer durch Gewaltsamkeit der schlimmsten Art befleckt.

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 178

1859 - Lübeck : Rohden
178 Xm. §. 6. Veränderungen in Rom und Vertreibung der Könige (510). erst nach mehrhundertjährigem Kampf. Für die nächste Zeit konnten sie noch nichts weiter gewinnen, ja, durch das gewaltsame Gebühren des letzten Königs Tarquinius Superbus, der den orienralischen Alleinherrn spielen wollte, schienen sogar die kaum gewonnenen Vor- theile wieder verloren, die Grundlagen der weitern Staatsentwick- lung wieder niedergeriffen zu werden. Aber sie waren zu fest auf weise Erwägung der Verhältnisse gegründet und zu deutlich aus einem unabweisbaren Bedürfniß hervorgegangen, als daß das praktische Römervolk leichtsinnig den eignen Bau wieder hätte zerstören mögen. Der König Tarquinius Superbus, der sich gleich anfangs mit einer Leibwache umgeben hatte, wollte weder dem Senat einen Ein- fluß auf die Staatsregierung verstatten, noch den Comitien, und indem er Alles seiner eignen Entscheidung vorbehielt, beleidigte er zu gleicher Zeit die Patrieier wie die Plebejer. Nicht minder verletzte er durch seine Anmaßungen die Nachbarvölker, die in einem Abhängigkeitsver- hältniß zu Rom standen, Latiner und Etrusker, so daß er endlich nir- gend mehr eilte Partei hatte, auf deren Treue und Ergebenheit er rechnen foimte. Zwar war er ein großer Kriegsmann und überwand die Volsker, Aequer und Herniker, die im Süden und Osten der La- tiner saßen, aber das Heer haßte ihn wegen seines harten und hochsah- renden Wesens. Zwar verschönerte er die Stadt durch Fortführung der großen Bauten des Tarquinius Priscus und errichtete das Capitolium mit seinen herrlichen Tempeln, aber das Volk haßte ihn wegen des harten Frohndienstes, beit es dabei zu leisten hatte. Und als nun gar die lasterhafte Begierde seines Sohnes Sertus noch dazu kam, als selbst die ehrbaren Frauen, inmitten ihrer häuslichen Zurückgezogenheit nicht mehr vor der lüsternen Gewaltsamkeit des tarquinischen Geschlechts sicher waren, als Brutus und Collatinus mit dem blutigen Dolche, mit dem sich die geschändete Lucretia entleibte, Volk und Heer zur Rache aufrief, fanden sie eine seltene Einmüthigkeit des Entschlusses. Dem König Tarquinius und seinem ganzen Geschlecht wurden die Thore der Stadk Rom verschlossen, die Königswürde für ewige Zeiten abgeschafft, Volkscomitien und Senat in ihre Rechte wiederhergestellt, und zwei jährlich wechselnde Beamte, erst Prätoren dann Consuln ge- nannt, statt der Könige an die Spitze des Heeres und der bürgerlichen Einrichtungen gestellt, doch so, daß sie ihre Instructionen vom Senat empfingen. Nur für die oberpriesterlichen Functionen, die der König bisher besessen, wurde ein eigner Opferkönig ernannt, der aber durch- aus keine sonstige Amtsgewalt hatte. Vergeblich suchte Tarquinius diese Anordnungen wieder umzustürzen und den Thron wieder zu ge- winnen. Er wandte sich an die Nachbarstädte, an die Etrusker und die Latiner, um mit bereit Hülfe sich die Rückkehr nach Rom zu er- zwingen. Aber nachdem er mehrmals die besten Hoffnungen und Aus- sicht auf gutes Gelingen gehabt, mußte er endlich die Gedanken völlig «ufgeben und Rom seiner neuen republikanischen Entwicklung über- lassen.

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 182

1859 - Lübeck : Rohden
182 Xiii. §. 8. Innere Entwicklung der römischen Republik. verbunden mit unablässigen Kriegsleistungen und harten Besteuerun- gen, herbeigeführt war, so suchten sie vor allen Dingen eine neue und billigere Vertheilung des Ackerlandes herbeizuführen, was ihnen frei- lich erst in sehr später Zeit vollständig gelang. Sodann aber richte- ten die Tribunen besonders ihr Augenmerk auf die Feststellung ge- schriebener Gesetze, durch welche die Plebejer gleiche Rechte mit den Patriciern vor Gericht erlangen sollten. Wirklich entstanden um 450 die zwölf Gesetzestafeln der Decemvirn und gewährten die verlangte Rechtsgleichheit. War diese gewährt, so mußte auch die letzte Schranke zwischen Patriciern und Plebejern fallen, es mußte das Recht der wechselseitigen Heirath zwischen beiden Theilen nachgegeben werden, und nun konnte man endlich auch die höheren Staatsämter den mit Patriciern verschwägerten Plebejern nicht mehr verweigern. In un- ablässigem Vorschreiten gelangten sie in den Besitz des Consulats, der Diktatur, endlich auch des richterlichen Prätoramts und des Censor- amts, welches die Patricier als eine oberste Aufsichtsbehörde über das Vermögen und die gute Sitte der Bürger ausdrücklich ihren eignen Standeögenossen Vorbehalten hatten. Die letzten Aemter, die noch zu erringen waren und endlich auch errungen wurden, waren die prie- sterlichen; und damit schloß dieser merkwürdige Kampf zwischen den beiden Tbeilen der römischen Gemeinde ab, mit dem vollständigen Siege der Plebejer. Man hat sich zwar gewöhnt, die älteren Zeiten der römischen Repu- blik als eine herrliche Zeit voll Einfachheit, Nüchternheit, Gerechtigkeit und Edelmuth anzusehen, und man muß wirklich den Römern das Zeugniß geben, daß sie in mancher Beziehung eine sehr ehrenhafte Ge- sinnung bewiesen, namentlich in Vergleich mit der damaligen Sittenlosig- keit, Schwelgsucht lind Untreue der Orientalen und auch der Griechen. Aber dadurch wird das andere Urtheil nicht aufgehoben, daß sie so arge Egoisten waren, wie nur je unter den Heiden gefunden sind. Gerade die Kämpfe zwischen Patriciern und Plebejern sind so voll der schrecklichsten Beispiele solcher Eigensucht, die mit allen Mitteln der Gewalt und List ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen will, daß wir ein langes Register von Frevelthaten aufstellen könnten, welche uns durch ihre eignen Schriftsteller ausbewahrt sind. Wir erinnern nur beispielsweise an den Coriolanus, der, wegen seines Hasses und sei- ner grausamen Vorschläge gegen die Plebejer ans Rom vertrieben, sich mit den Feinden verband und heraurückte, um seine eigne Vaterstadt zu bekämpfen; ferner an den Spur ins Ca ssius, der von seinem eignen Vater zum Tode verurtheilt wurde, weil er sich den Plebejern günstig erwiesen; an die 200 edlen Fabier, die aus dein gleichen Grunde von ihren Standesgenossen dem Feinde schändlich geopfert wurden. Höher noch steigerte sich der Frevelmuth in der Ermordung

4. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 203

1859 - Lübeck : Rohden
Xiv. §. 4. Verderbniß in Rom. 203 zen erregen und Nothstände herbeiführen, durch welche Denen, die noch sehen konnten und wollten, die Augen geöffnet wurden über das sittliche Berderben und die Nothwendigkeit der Umkehr. Es gab aber zwei Punkte, wo Rom für schmerzliche Wunden und Geschwüre sehr empfänglich war, die äußere Politik und die innere Ordnung des Staats. Nach außen hin brauchte Rom freilich vor der Hand nichts zu fürchten, denn alle unterthänigen oder benachbarten Völker waren, wenigstens nach dem Osten und Süden hin, verderbter und entsittlichter, schwächer und elender als die Römer selbst. Auf den anderen Punkten aber, im Norden und Nordwesten, sollten sie erst etwas später ihrer Schwäche inne werden. Dagegen im Innersten des Staats, in Rom's Mauern, brach eine Revolution aus, welche nicht bloß die vorhandenen Nebel in schmählichster Weise bloßlegte, sondern auch so betrübte Zustände in ihrem Gefolge hatte, daß von da an der römische Staat fast ein Jahrhundert hindurch an einem schleichenden Fieber hinzusiechen schien. Die Noth war, daß keine Leute mehr da waren, welche den Staat regieren konnten. Der Adel, d. h. die früheren Patricier, durch die plebejischen Beamtenfamilien verstärkt, der früher an Weisheit, Kraft und Hoheit einer Reihe von Königen glich, bestand jetzt aus lauter Sklaven des Eigennutzes, welche ihre Amtsgewalt, besonders in den Provinzen, nur dazu be- nutzten, um sich zu bereichern, um ausgedehnte Ländereien als Grund- besitz zu gewinnen, um sich mit Schaaren von Sklaven und Clienten, mit unaufhörlichem Wechsel von Genüssen zu umgeben, um jeden fremden Eindringling (homo novus) aus dem Optimatenkreise fern zu halten, um das Volk durch Stimmenkauf, glänzende Spiele und Bestechungen zu gewinnen. Das Volk aber, ehemals ein Muster von ackerbauender Einfachheit, Nüchternheit, Selbstverleugnung und Vaterlandsliebe, war jetzt durch das ruhelose Kriegsleben verwildert, durch die Beute verwöhnt, um sein Erbgut von den Reicheren betro- gen, ohne höheres Interesse als seine Existenz, ohne Arbeitslust, ohne Fähigkeit, sich in ärmliche Verhältnisse zu schicken, ohne Fürsprecher und Berather, ohne Geld, ohne Heerd, eine zuchtlose Masse, die täg- lich durch Einwanderung aus den italischen Städten neuen Zuwachs bekam, die durch Aussendung von Colonieen nicht mehr hinlänglich zerstreut werden konnte, und durch die jetzt seltenen Kriege nicht mehr wie vormals zu Tausenden aufgerieben wurde. Diese wüste Masse sollte in ihren Comitien die Entscheidung geben über Gesetze, Beam- tenwahlen, Kriegführung u. s. w. Sie machte daraus ein einträg- liches Geschäft, indem sie ihre Stimmen verkaufte. Nur der meist-

5. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 332

1859 - Lübeck : Rohden
332 Xix. §. 5. Bonifacius, Gründer der deutschen Kirche. der die bisher selbständig und willkürlich in ihrem Sprengel wirth- schastenden Bischöfe unter feste Zucht stellte, durch strenge Regeln zügelte und zum gemeinsamen Gehorsam gegen des Papstes Anord- nungen verpflichtete. Es waren ja auch nicht eigentlich heidnische Länder, wo er wirkte, sondern ste waren alle dem fränkischen Scepter unterworfen, und das Ehriftenthum war überall schon gekannt und verbreitet. Denn das ganze mittlere Deutschland bis zur Saale, und die südlicheren Donauländer gehörten damals unter dem Namen Austrasien zum fränkischen Reich. Hessen und Thüringen, der Hauptschauplatz seiner Wirksamkeit, mochten noch am meisten Heiden- thum aufzuweisen haben, und dort tritt seine missionarische Thä- tigkeit auch noch am meisten hervor. Dagegen Bayern und Ale- ni annien waren durch die irischen' und fränkischen Missionare schon längst gänzlich dem Christenthum wiedergcwonnen. Es galt also nur, die dortigen Bischöfe nach festen Regeln unter eine gemeinsame Ober- leitung zu ordnen. Das that Bonifacius, indem er das Erzbis- thum Mainz zur obersten geistlichen Stelle (Primat) machte, dem alle Bischöfe in Austrasien untergeordnet waren. In Hessen und Thüringen, wo er selbst erst neue Bisthümer gründete, ergab es sich von selbst, daß ihm als Erzbischof von Mainz auch die unmittelbare bischöfliche Verwaltung dieses ausgedehnten Sprengels zufiel. Durch seine frühere Verbindung mit dem' Bischof von Utrecht endlich und seine ehemalige missionarische Thätigkeit in Friesland — zu wel- cher er auch im Alter zurückkehrte und mit der er sein Leben als Mär- tyrer beschloß 735 — war es leicht zu bewerkstelligen, daß auch der friesische Sprengel unter die Oberaufsicht des Mainzer Erzbischofs gestellt wurde (doch so, daß Utrecht, Tongern, Lüttich zunächst der be- sondern Aufsicht des alten Kölner Erzbisthums untergeordnet war). Und so war es nun in der That zwischen den germanischen Völker- stämmen des jetzigen Deutschlands, die sich damals kaum unter ein- ander verständigen konnten wegen ihrer verschiedenen Sprachformen, und die in tausend Fehden an einander zu gerathen stets bereit wa- ren, zu einer festen Einigung, zu einer haltbaren unzerreißlichcn Ver- bindung gekommen. Das Erzbisthum Mainz mit den sämmtlichen seiner Oberaufsicht untergebenen deutschen Bisthümcrn ist der feste Kern geworden, um den sich Alles angesetzt hat, was seitdem zu Deutschland noch hinzugekommen ist. Die ganze großartige Thätigkeit des Bonifacius beschränkte sich also auf den östlichen Theil des großen Frankenreichs, welches da- mals Austrien oder Austrasien genannt wurde und außer den Rhein.

6. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 382

1859 - Lübeck : Rohden
382 H §• 9. Uebergang des Kaiserthums vvn dem sächsischen Hause re. lichkeit in den Bisthümern und Klöstern immer ausgedehntere Be- fugnisse und herrschaftliche Rechte zugestand. Die deutschen Bischöfe waren seine Minister, seine Feldherren und seine Unterhändler und Ge- sandten, sie bildeten seine Kanzlei und seinen Staatsrath, ihnen ver- traute er am liebsten die Verwaltung der deutschen Territorien an. Fast kein Abt oder Bischof war da, der nicht ein bedeutendes Landge- biet besessen und es als Graf oder mit herzoglichen Rechten zu verwalten gehabt hätte. Auf die Anhänglichkeit der Geistlichen suchte Heinrich die Sicherheit und Macht seines Thrones zu gründen. Sein Nach- folger Konrad Ii. dagegen wählte ein anderes Mittel. Er begün- stigte die damals besonders im südlichen Deutschland aufblühen- den Städte, er suchte die Reichsdienstmannen und die freien Leute wieder mehr in das Interesse des Königs zu ziehen, er hob den niedern Adel, die kleineren Lehensträger, absichtlich empor gegen die großen Herzöge und Markgrafen, deren Zahl und Macht er möglichst zu verringern suchte. Und wirklich schienen diese Maßregeln für den Augenblick einen guten Erfolg zu haben. Denn unter Konrad Ii. (1024—1039), dem ersten fränkischen Kaiser, der aus der freien Wahl des deutschen Volkes hervorging, hob sich die königliche Macht in Deutschland wieder zusehends, sowohl im Innern als nach außen. Zwar die Mark Schleswig ging für immer an den Dänenkönig ver- loren. Aber das Wendenland und Polen mußte die deutsche Ober- hoheit wieder anerkennen. Vor allen Dingen: das burgundische Reich wird theils durch Waffengewalt, theils durch Erbschaft mit Deutschland vereinigt. Auch in Italien war der deutsche Einfluß wieder im Zunehmen begriffen, wiewohl noch viel fehlte, daß der Kai- ser sich als Herr des Landes betrachten, sich als Schirmvogt des Papstes und der gesammten Kirche hätte beweisen können. Oder vielmehr hätte beweisen wollen. Denn dem fränkischen Kaiserhause fehlte der kirchliche Sinn. Obwohl sich dem Kaiser Konrad persön- liche Frömmigkeit nicht absprechen läßt, so hatte er doch nicht das mindeste Verständniß noch Interesse für kirchliche Dinge. Nur wie weit die Bischöfe und Siebte seinem hochstrebenden Herrsschergelüst dienten, waren sie ihm werth und wichtig. Uebrigens bekümmerte er sich we- der um die Reformation im Innern (die Heinrich Ii. anzubahnen suchte), noch um die Mission nach außen. Ungestört durften die wen- dischen Vasallen ihre heidnischen Götzenbilder vor dem kaiserlichen Heere einhertragen und alle Bitten und Gegenvorstellungen der geärgerten Ehristen ließen den Kaiser unbewegt. Ungescheut knechtete er selbst die Kirche und ihre Diener wie und wo er nur konnte, ohne zu ahnen,

7. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 369

1859 - Lübeck : Rohden
Xx. §. 4. Uebergang der deutschen Krone auf das sächsische Haus. 369 Interesse es erheischte, das Wohl des ihnen anvertrauten Landes- theils mit allem Eifer zu fördern. Dazu mußte ihnen ihr Gebiet als eine königliche Verleihung oder Lehen zugesprochen werden. Aber es war eben nur eine Verleihung, die an gewisse Bedingungen geknüpft war. Der König, so war Hatto's Gedanke, blieb der eigentliche Herr und Besitzer des Landes. Sobald das Fürstenhaus, dem er es verliehen hatte, ausstarb oder durch Unthaten seine Rechte und Güter verwirkte, hatte der König das Recht, die Provinz wieder an andere Fürsten zu verleihen. Dadurch waren die Herzöge schon an den Gehorsam des Kaisers gefesselt. Noch mehr dadurch, daß sie dem Könige zur Heeresfolge verpflichtet waren und ihm gewisse Dienste zu leisten hatten, ferner dadurch, daß sie bei jeder Aufleh- nung gegen den König die ganze Macht der Geistlichkeit gegen sich zu wenden fürchten mußten, und endlich dadurch, daß ihre Streitig- keiten der Entscheidung des Königs unterlagen. Also ungefähr in gleicher Weise wie deutsche Bischöfe und Erzbischöfe, selbständig in ihren Sprengeln, doch der Oberaufsicht des Primas unterworfen wa- ren, so sollten die deutschen Herzöge und Markgrafen dem König un- terworfen sein, und wie der Primas sammt allen seinen Bischöfen und allen fremden Bischöfen wieder unter dem Papste stand, so sollte auch der Deutsche mit seinen Herzögen und allen fremden Königen unter dem Kaiser stehen — wenn nämlich erst wieder ein Kaiser da wäre, der diesen Namen verdiente. So gestaltete sich allmälig die Verfassung Deutschlands. Unter dem Könige (so lange Ludwig das Kind König war, blieb Erzbischof Hatto Vormund und Re- gent) sehen wir die vier großen Herzöge mit ihren Gefolgsleuten, nämlich Otto den Erlauchten, Herzog von Sachsen und Thü- ringen, Leutpold, und nach ihm seinen Sohn Arnulf, Herzog von Bayern, Gebhard, und nach ihm Reginar, Herzog von Lothringen, Kon rad, Herzog von Franken (hessische Länder und das Stromgebiet des Main). Nur für Schwaben oder Aleman- nien fehlte der Herzog noch. Die mächtigen Familien in jener Ge- gend machten sich gegenseitig die höchste Gewalt im Lande streitig; es fand sich kein über alle anderen entschieden hervorragendes Haupt. Was sollte nun aber werden, wenn die bisherige karolingische Kö- nigsfamilie ausstarb? (Ludwig das Kind starb 911.) Da blieb nichts Anderes übrig, als aus den mächtigen Herzögen selbst den einen zum König zu machen. Nach einigem Schwanken ward diese Erhebung dem Sachsenherzog zu Theil. v. Rohden, Leltfaden. 24

8. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 442

1859 - Lübeck : Rohden
442 Xxii. §. 5. Erstes Hervortreten Frankreichs zur Demütigung rc. Das französische Reich, welches uns hier zum ersten Male in so gewaltsamer Weise entgegentritt, hat unter dem capetingischen Königs- geschlecht (seit 987) eine ganz andere Entwicklung genommen, als unser deutsches Reich. Von dem Glanz und der Thatkraft und Größe deut- scher Kaiser haben wir bei den französischen Königen nichts zu erwar- ten. Sie waren lange Zeit hindurch ziemlich ohnmächtige Fürsten, die nur in einem kleinen Theile des Landes, in dem eigentlichen Franzien eine wirkliche Herrschaft ausübten. Alle die ringsum liegenden Land- schaften, die Normandie, Champagne, Flandern, Burgund, Toulouse, Guyenne u. s. w. gehörten Vasallen, welche mächtiger waren, als der König selbst und sich wenig um ihn kümmerten. Da war es nun die schwere, Jahrhunderte in Anspruch nehmende Aufgabe der französischen Könige, diese großen Herren allmälig zu beugen, sie wenigstens zur Anerkennung der oberrichterlichen Gewalt ihres Königs zu bringen. Das war ihnen durch List und Gewalt zum großen Theil gelungen. Einen Theil der Provinzen, z. B. Normandie und Toulouse, hatten sie sogar völlig unterworfen und unter ihre eigne Herrschaft gebracht. Die noch übrigen Herzöge und Grafen wurden durch Verschwägerungen an die königliche Familie gefesselt, und die gerechte und uneigennützige Regierung Ludwig's des Heiligen hatte endlich allen Widerstand der Großen beseitigt. Jedermann fühlte sich wohl unter einem so väter- lichen Regiments. Eine so wohl begründete und befestigte Macht kam nun in die Hände des ehrgeizigen, unternehmenden, vor Nichts zurück- weichenden Philipp Iv. Die königliche Gewalt zur alleinigen unumschränkten Gewalt in ganz Frankreich zu macken, das war das klar bewußte Ziel seines Strebens. Adel und Geistlichkeit wußte er aus geschickte Weise ihres Ansehens und Einflusses im Volk zu berau- den, indem er die ganze Verwaltung, vor Allem die ganze Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in die Hände besonderer Rechtskundiger (Juristen, damals Legisten) brachte, die, meist aus dem niedern Volk hervorgegan- gen , mit diesem zu immer größerer Bedeutung emporstiegen und in Parlamenten, Steuerkammern, ständischen und städtischen Versammlungen ihre Wichtigkeit fühlen lernten, aber mit unwandelbarer Treue dem König anhingen, der sie erhoben hat und augenblicklich wieder stürzen kann. Durch dies neugeschaffene Beamtenheer, dergleichen man sonst in christlichen Staaten noch nie gekannt hatte, übte Philipp die vollkom- menste Gewalt über sein ganzes Volk. Diese gelehrten Beamten waren es, die für ihn redeten, für ihn zur Feder griffen, und in gewandter und überzeugender Darlegung die Rechte des Königthums dem Papst und der Geistlichkeit gegenüber verfochten, die Nothwendigkeit der staat- lichen Einheit und des unterthänigen Gehorsams hervorhoben, eben so aber auch den Bonifacius als ein Ketzer, die Tempelherren, nach deren Reichthümern der König lüstern war und die er schändlich umge- bracht hat, als greuliche Lästerer und Götzendiener dem Volke vormalen mußten. Treue und Glauben ist in diesem Königreich längst dahin, von Religion, von den allgemeinen Interessen der gesammten Christen- heit ist nicht mehr die Rede, an ein väterlich vertrauendes Verhältniß des Königs zu seinen Unterthanen ist nicht zu denken — überall der

9. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 23

1859 - Lübeck : Rohden
ni. §. 3. Das heidnische Kastenwesen. 23 der Weisen und Priester das Uebergewicht. Man nennt ste deshalb auch wohl Priesterstaaten. Auch Meroe am obern Lauf des Nil war ein solcher Priesterstaat. In Aegypten aber ist, wenigstens zu der Zeit, da Israel im Lande wohnt, die Macht der Priesterkaste schon zu gleichen Theilen gegangen mit der Kriegerkaste. Denn gewaltige Kämpfe gegen fremde Völker sind eben vorhergegangen, und der Pha- rao erscheint nicht mehr bloß als der oberste Priester, sondern auch als der oberste Krieger, der siegreiche Feldherr, der thatenfrohe Ero- berer, der wohl gar sich selber Tempel bauen und Gottesdienste er- richten läßt. — Wie nun diese ganze Kasteneinrichtung galt als eine göttlich gewollte und geheiligte Ordnung, so hatte jede Kaste ihre besonderen Götter und Gottesdienste; jede umgab sich mit religiöser Scheu und grenzte sich durch Göttersprüche gegen alles Fremde ab. Siehe, da mußte wiederum jener fremde hebräische Knecht, aus einem Stande, dem die allergeringsten und verachtetsten Kasten Aegyptens angehörten, aus dem Viehhirtenstand, das ganze Getriebe der einheimischen Kasten durchbrechen. Er trat dem König zur Seite als Regent des Landes, und der Oberpriester mußte ihm seine Toch- ter zum Weibe geben. Und dieser Emporkömmling durfte es wagen, alle ihre wohlbemessenen ländlichen Einrichtungen umzustoßen, den gesammten Grundbesitz der freien Aegypter ihnen aus den Händen zu winden und als königliches Eigenthum den bisherigen Besitzern nur gegen eine bestimmte Pachtsumme zur Bebauung zu überlassen. Die bis dahin freien Landsassen wurden somit in hörige Pächter der königlichen Güter und der Tempelgüter verwandelt (1 Mos. 47). Späte Documente (eines Herodot, Diodor, Strabo) geben Zeugniß, daß diese von Joseph herbeigeführte tiefgreifende Um- wandlung der inneren Verhältnisse Bestand gehabt und bis in die späteren Jahrhunderte hinein sich erhalten hat. Also nicht bloß die Weisheit der Aegypter hat Gott durch den Sendboten seines ge- heiligten Samens zu Schanden gemacht, sondern auch die in stolzer Selbstgenügsamkeit sich abschließenden Kasten durchbrochen, und das Loos der freien Grundbesitzer, die mit solcher Verachtung auf die freien Hirten der Wüste herabsahen, scheinbar erschwert, in der That aber nur geregelt, indem er sie den willkürlichen Anforderun- gen der Könige und der Priesterkaste entzog und ein geordnetes bil- liges Pachtverhältniß mit verhältnißmäßig geringfügigem Zins herftellte. Daß Aegypten oder Mizraim zu der großen Nachkommenschaft des Ham gehörte, sagt uns 1 Mos. 10, 6. Mizraim war ein Sohn des Ham und ein Bruder des Cusch (Mohrenland, Aethiopien)

10. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 171

1859 - Lübeck : Rohden
Xiii. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. 171 Longa wurde der Vorort eines latinischen Städtebundes von etwa dreißig selbständigen Städten, in welchen entweder erbliche Königssamilien oder jährlich wechselnde Prätoren, Dictatoren rc. die Leitung in Händen hatten. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. Die früheren Weltreiche waren von bestimmten Völkern errichtet, welche ihr besonderes Gepräge vom Herrn empfangen hatten und deshalb auch in der göttlichen Weissagung mit bekannten Geschöpfen verglichen und bezeichnet werden konnten. So wird das babylonische Chaldäervolk Dan. 7 mit dem Bären verglichen, das Volk der Me- der und Perser mit dem Löwen, die Griechen mit dem gefleckten Par- del, und an einer andern Stelle die Griechen mit dem Ziegenbock und die Perser mit dem Widder (Dan. 8). Aber die Römer sind ein so sehr viel anderes und eigenthümliches Volk, daß sie mit gar keinem bekannten Thiere verglichen werden können. Rom wird be- schrieben als ein namenloses Ungeheuer. Die Eigenthümlichkeit des Ungeheuers besteht aber darin, daß es nicht ein einheitliches Ganze bildet, sondern aus verschiedenen Geschöpfen zusammengesetzt ist, so daß der eine Theil etwa einem Pferde, andere Glieder einem Vogel, der Kopf einem Menschen anzugehören scheint, oder wie sonst die Zusam- mensetzung sein mag. Eben dies ist nun die Eigenthümlichkeit des Römervolks. Es war ursprünglich gar kein Volk, sondern eine Stadt- gemeinde (ähnlich wie Athener, Spartaner u. s. w.), und diese Stadt- gemeinde bestand nicht aus lauter gleichartigen Bestandtheilen, die aus derselben Wurzel entsprungen, von demselben Saft und Geist erfüllt sind, sondern aus Bruchtheilen dreier verschiedener Völker: der Latiner (die selber schon ein Mischvolk waren), der Sabiner und der Etrusker. Diese drei verschiedenen Volkstheile wuchsen aber nicht durch längeres Zusammenleben allmälig zu einem neuen Ganzen zusammen, sondern auf dem Wege des Vertrags, der berechneten und unter festen Bedingungen erfolgten Einigung verbanden sie sich zu einem künstlich gefügten Staatsorganismus. Sie stellten sich nämlich unter eine ge- meinsame Regierung, nahmen gemeinsame religiöse, politische und bür- gerliche Gebräuche an, verpflichteten sich gegenseitig zu bestimmten Leistungen und räumten einander bestimmte Rechte ein. So erwuchs das Volk aus drei Tribus oder Stämmen, den (latinischen) Ramnes, den (sabinischen) Tities und den (etruskischen) Luceres. Das waren ursprünglich drei von einander gesonderte Gemeinden, jede unter ihrem Tribunus (Vorsteher, Vertreter). In jeder Tribus waren natürlich Leute von verschiedener Herkunft, Bildung und Vermögen. Sie theilten sich in Curien, von denen jede ihre besonderen Gottesdienste,
   bis 10 von 17 weiter»  »»
17 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 17 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 5
2 14
3 1
4 155
5 3
6 4
7 17
8 1
9 5
10 310
11 133
12 11
13 0
14 16
15 0
16 1
17 3
18 0
19 1
20 34
21 1
22 34
23 31
24 4
25 27
26 17
27 114
28 7
29 1
30 0
31 21
32 0
33 4
34 44
35 4
36 5
37 448
38 1
39 5
40 6
41 5
42 76
43 1
44 0
45 162
46 32
47 3
48 54
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 2
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 1
10 0
11 0
12 0
13 0
14 1
15 0
16 0
17 5
18 0
19 0
20 0
21 0
22 1
23 1
24 0
25 0
26 1
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 4
42 0
43 5
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 1
53 4
54 0
55 2
56 1
57 0
58 1
59 0
60 0
61 0
62 0
63 10
64 0
65 0
66 0
67 0
68 3
69 1
70 0
71 0
72 2
73 0
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 0
81 0
82 0
83 4
84 0
85 0
86 0
87 0
88 1
89 0
90 0
91 0
92 10
93 0
94 0
95 2
96 0
97 0
98 8
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 2
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 1
17 0
18 1
19 1
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 1
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 0
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 0
46 0
47 1
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 1
55 0
56 0
57 0
58 0
59 1
60 0
61 0
62 8
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 0
69 0
70 0
71 0
72 0
73 0
74 0
75 0
76 0
77 3
78 0
79 0
80 2
81 1
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 1
92 0
93 1
94 0
95 0
96 0
97 0
98 0
99 2
100 0
101 0
102 0
103 0
104 0
105 0
106 0
107 0
108 0
109 0
110 0
111 0
112 0
113 0
114 0
115 0
116 0
117 0
118 1
119 0
120 1
121 0
122 0
123 0
124 0
125 0
126 1
127 6
128 0
129 0
130 0
131 0
132 0
133 0
134 0
135 0
136 1
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 0
143 0
144 1
145 5
146 4
147 0
148 1
149 1
150 0
151 1
152 0
153 0
154 0
155 0
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 0
162 3
163 0
164 0
165 0
166 3
167 0
168 0
169 0
170 0
171 1
172 0
173 0
174 0
175 2
176 0
177 9
178 0
179 2
180 0
181 4
182 3
183 4
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 1
190 0
191 0
192 0
193 0
194 1
195 0
196 0
197 0
198 0
199 0